Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CHECKPOINT GbR, Hamburg
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Werkverträge, Dienstleistungsverträge und sonstigen Aufträge zwischen der CHECKPOINT GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erteilt wird.
(2) Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Reparaturauftrags oder durch Beginn der Reparaturarbeiten auf Anweisung des Auftraggebers.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um rechtswirksam zu sein.
(4) Soweit der Auftraggeber ein Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 ff. BGB, sofern keine Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB eingreift (z.B. bei bereits begonnenen Reparaturarbeiten mit Einwilligung des Verbrauchers).
§ 3 Kostenvoranschläge und Preise
(1) Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt. Sie sind bis zu 10 % überschreitbar, ohne dass der Auftraggeber gesondert informiert werden muss. Bei einer voraussichtlichen Überschreitung von mehr als 10 % informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein (§ 650c BGB).
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(3) Stundensätze und Ersatzteilpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
§ 4 Leistungsumfang und Unterauftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Bei Inspektionen werden die Herstellervorgaben des Fahrzeugherstellers zugrunde gelegt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies für eine fachgerechte Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
(3) Verwendet der Auftragnehmer Ersatzteile, so erfolgt dies nach Qualitätsstandard gemäß der Vereinbarung mit dem Auftraggeber (Original- oder OEM-Qualität). Der Auftraggeber wird vor dem Einbau informiert.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Fixleistung vereinbart wurde.
(2) Verzögerungen durch Lieferengpässe bei Ersatzteilen, höhere Gewalt oder betriebliche Störungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.
§ 6 Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs sofort fällig.
(2) Der Auftragnehmer akzeptiert Barzahlung und Zahlung per EC-Karte. Die Zahlung per Kreditkarte ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu verlangen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht (Werkunternehmerpfandrecht)
Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB an dem Fahrzeug zu, das Gegenstand des Werkvertrages ist. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages herausgegeben.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Reparaturleistungen beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Gegenüber Unternehmern gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
(2) Bei einem Gewährleistungsanspruch hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu geben. Scheitert die Nacherfüllung zweimal, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs durch den Auftraggeber nach Rückgabe entstanden sind.
(4) Der Einsatz von Teilen in Erstausrüsterqualität (OEM) begründet keinen Anspruch auf Herstellergarantie durch den Auftragnehmer; dieser richtet sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Fahrzeug belassene Wertgegenstände (Bargeld, Elektronik, persönliche Gegenstände) werden nicht vom Auftragnehmer verwahrt. Für den Verlust solcher Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 10 Annahmeverzug und Lagerkosten
Nimmt der Auftraggeber das fertiggestellte Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung in Empfang, ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 10,00 € je angefangenem Tag zu berechnen, sofern der Auftraggeber den Verzug zu vertreten hat.
§ 11 Datenschutz
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nach Abschluss des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für Klagen gegen den Auftragnehmer, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU gilt ausschließlich deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung.